Aktuelles aus der Kleingartensparte „Erholung“ e.V. Löbnitz

Hier erfahrt Ihr wichtiges und wissenswertes über unsere Gartensparte.

Saison-Ende / Abgrillen

Unser Saison-Abschluss bei Bratwurst und Kaltgetränken, welcher für den 26.10.2024 ab ca. 10:30 Uhr geplant war,

fällt mangels Teilnahmemeldungen leider aus!!! 😢 😢 😢

Ablesung Stromzähler und Wasseruhren

Die Ablesetermine für die Strom- und Wasserverbräuche sind der 26. und 27.10.2024 jeweils in der Zeit von 09:00 - 13:00 Uhr.
Alle Gartenfreunde, welche zu den Terminen nicht anwesend sein können sind aufgefordert, ihre Ablesedaten per Foto bis zu diesem Termin an den Vorstand zu senden.

(Fotos bitte per Mail oder WhatsApp zusenden)

Abstellung der Trinkwasserversorgung

Das Trinkwasser wird im Verein am 02.11.2024 zum Schutz der Wasserleitungen im Laufe des Tages abgestellt.
Alle Gartenfreunde, welche einen Abstellhahn vor ihrer Wasseruhr haben, können diese nach der Erfassung der Verbrauchsdaten ausbauen.

Wasser-Abstellhahn außerhalb von Gebäuden

Ich bitte alle Vereinsmitglieder, welche es noch nicht getan haben, unseren Beschluss 03/2024 umzusetzen.

Wortlaut:
„Die Mitgliederversammlung beschließt, das jedes Vereinsmitglied bis zum Termin der Trinkwasserabstellung in 2024 dafür sorgt, dass sein Wasser-Abstellhahn außerhalb von Gebäuden installiert ist. Jedes Mitglied fertigt bis zu diesem Termin eine Lage-Skizze an und übergibt diese dem Vorstand für die Gartenakte.“

Bitte die Lageskizzen zeitnah in den Vorstandsbriefkasten einwerfen. DANKE!

Höhe des Mitgliedsbeitrags

Der Kreisverband der Kleingärtner Delitzsch e.V. hat auf seinem 37. Verbandstag am 09.03.2024 beschlossen:

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von bisher 36,00 €/Jahr, dynamisch um:

  • 5,00 € auf 41,00 €/Jahr ab dem Jahr 2025
  • ohne Erhöhung im Jahr 2026
  • 2,00 € auf 43,00 €/Jahr ab dem Jahr 2027
  • 2,00 € auf 45,00 €/Jahr ab dem Jahr 2028
  • 1,00 € auf 46,00 €/Jahr ab dem Jahr 2029

angehoben. Das heißt, im nächsten Jahr sind 41,- € Beitrag für den KV pro Mitglied zu zahlen.

Pachtzinsanpassung

Der Kreisverband hat unseren Zwischenpachtvertrag auf der Grundlage der „Pachtzinsanpassung an den gesetzlich zulässigen Höchstpachtzins für Bodeneigentümer nach §5 Abs. 1 BKleinG“ auf 0,12 €/m² erhöht.

Gemäß §3 des Zwischenpachtvertrages wird auf der Grundlage der vereinbarten Anpassung des Generalpachtvertrages der Pachtzins von derzeit 6,3 Cent/m² in drei Stufen bis zum Jahr 2027 auf 12,0 Cent/m² angehoben.

Im Jahr 2025 erfolgt die Erhöhung auf 8,1 Cent/m², im Jahr 2026 auf 10,0 Cent/m² und im Jahr 2027 auf 12,0 Cent/m².

Das heißt, im nächsten Jahr sind pro Mitglied 8,1 Cent/m² Pachtzins für das eigene Pachtgrundstück sowie anteilig für die Gemeinschaftsflächen und den Leerstand zu zahlen.

Kleingartensparte „Erholung“ e.V. Löbnitz
Andreas Sturmeit (1. Vorsitzender)
Bitterfelder Straße 52
04509 Löbnitz
mobil: 01 76 - 60 96 29 92
E-Mail: post@kgs-erholung-loebnitz.de

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